Anwesenheitspflicht im Fach Sport

13.02.2023

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Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir wollen Sie/ euch darauf hinweisen, dass im Sportunterricht grundsätzlich Anwesenheitspflicht besteht – wie in anderen Schulfächern auch.
Nicht aktiv teilnehmende Schülerinnen und Schüler können  durchaus am Unterrichtsgeschehen teilhaben.

Sollte Ihr Sohn / Ihre Tochter sich körperlich nicht in der Verfassung befinden, während des Sportunterrichts anwesend zu sein, bitten wir Sie, ihr Kind entsprechend zu entschuldigen.

Teilnahme am SportunterrichtEltern
Schüler aktiv
Schüler passivEntschuldigung der Eltern direkt an den Sportlehrer zu Unterrichtsbeginn
Schüler nicht anwesendEntschuldigung der Eltern an den Klassenlehrer im vorgegebenen Zeitraum

Mit sportlichen Grüßen

Jan Fell (Fachbeauftragter Sport am MGB)

OStD Elke Bender (Schulleitung )